Was ist Podologie überhaupt?
Auszug aus den Podologengesetz:
"Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken."
Am 02.01.2002 ist das Podologengesetz (PodG) in der Bundesrepublik Deutschland Inkraftgetreten. Seitdem ist die Berufsbezeichnung des Podologen gesetzlich geschützt. Der Beruf des Podologen ist dadurch mit anderen Therapieberufen, wie den Physiotherapeuten oder dem Logopäden gleichgesetzt.
Bei der Podologie handelt es sich um einen medizinische Fußpflege und beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen an den Füßen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Schädigungen an der Fußhaut und/oder an den Fußnägeln handeln.
Podologische Behandlungen sind dafür vorgesehen, um Beschwerden an den Füßen zu lindern bzw. Schäden an den Füßen vorzubeugen oder deren Heilung zu unterstützen.
Podologen arbeiten in der Regel mit einer Kassenzulassung, sodass die durch den Arzt verordneten podologischen Behandlungen, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
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