Unterschied Podologie/Fußpflege - Fachpraxis für Podologie

Direkt zum Seiteninhalt
Hier möchten wir Ihnen den Unterschied zwischen der Podologie und der Fußpflege aufzeigen.

Wer macht was, wer darf was?

Podologe/Podologin

  • Therapeut/Therapeutin
  • Kassenzulassung möglich (Eine Kassenzulassung ist für denjenigen erforderlich, der mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchte!)
  • systemrelevant


Fußpfleger/Fußpflegerin

  • Handwerker/Handwerkerin bzw. Pfleger/Pflegerin
  • keine Kassenzulassung möglich

  • nicht systemrelevant
Kategorie:


  • Ausbildung vorgeschrieben (2 Jahre in Vollzeit bzw. 3-4 Jahre in Teilzeit)
  • staatliche Prüfung
  • Erlaubnis "sektoraler Heilpraktiker Podologie" in vielen Bundesländern möglich
  • Schulgeldfreiheit in den meisten Ländern
  • gesetzlich vorgeschriebene Hygienerichtlinien/Sterilgutauf- bereitung
Ausbildung:


  • Ausbildung nicht vorgeschrieben
  • Prüfungen staatlich nicht anerkannt
  • ausschließlich privat zahlbar
  • nur Desinfektion erforderlich, keine weitere vorgeschriebene Hygiene notwendig


Gemäß Heilmittelrichtlinie:
  • Nagelbearbeitung
  • Hornhautbearbeitung
  • Auf Anweisung eines Arztes/einer Ärztin dürfen med. Tätigkeiten   i. S. d. § 1HeilprG durchgeführt werden. (z. B. Hühneraugen, eingewachsene Nägel Stadium 1, Nagelkorrekturen)
  • Behandlung von Diabetikerinnen/ Diabetikern und Patienten/ Patientinnen mit Grunder- krankungen
Tätigkeit:


  • fachgerechter Nagelschnitt
  • kosmetische Pflege (z. B. Massagen, Nagellack,Verschönern, Wellness)
  • überschüssige Hornhaut abtragen
  • keine med. Tätigkeit, auch nicht auf Anweisung eines Arztes (Ausnahme der Arzt/Ärztin steht daneben, überwacht und verantwortet die Arbeit)
  • Pflege gesunder Füße bei gesunden Menschen
Quelle: Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V., www.podo-deutschland.de
Podologische Fachpraxis Weisheit, Pommrück 8, 36282 Hauneck, Tel.: 06621/7990281, Fax: 06621/7990283, E-Mail: info(at)fusspflege-weisheit.de

Zurück zum Seiteninhalt